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Wunsiedel kann aufatmen - vorerst


Neonazis unerwünscht - Proteste gegen das Rudolf-Hess-Gedenken in Wunsiedel Foto: © Johannes Simon/Getty Images

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied heute: Die umstrittene Einschränkung des Demonstrationsrechts für Neonazis aus dem Jahr 2005 war rechtens. Ob aber auch in diesem Jahr wieder Rechtsextremisten im oberfränkischen Wunsiedel an Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess erinnern dürfen, wird erst in Karlsruhe entschieden

Von Albrecht Kolthoff

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